Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragszahnarzt. kein Vergütungsanspruch für Eintragungen im Bonusheft

 

Orientierungssatz

1. Bei den Eintragungen in das Bonusheft handelt es sich um Bescheinigungen auf Verlangen der Krankenkassen, die diese zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigen und für die nach § 16 Abs 1 BMV-Z bzw § 4 Abs 4 EKV-Z ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist.

2. Ein Vergütungsanspruch ist auch nach der Individualprophylaxe-Vereinbarung ausgeschlossen.

3. Kassenzahnärztliche Leistungen sind nicht schon deswegen zu honorieren, weil sie erbracht worden sind, sondern nur dann, wenn hierfür zusätzlich eine entsprechende Gebührenziffer in maßgebenden Gebührenordnungen vorgesehen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039067

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