Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletztengeld. Berechnung. Beschäftigungszeitraum

 

Orientierungssatz

Die Berechnung des Verletztengeldes gemäß § 47 Abs 2 S 1 und S 2 SGB 5 iVm § 561 Abs 1 RVO setzt voraus, daß eine mindestens vierwöchige Beschäftigungszeit vertraglich vereinbart worden war. Alle anderen Fälle fallen unter die Berechnungsgrundlage des § 47 Abs 2 S 3 SGB 5.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051896

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