Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletztengeld. Berechnung. Beschäftigungszeitraum
Orientierungssatz
Die Berechnung des Verletztengeldes gemäß § 47 Abs 2 S 1 und S 2 SGB 5 iVm § 561 Abs 1 RVO setzt voraus, daß eine mindestens vierwöchige Beschäftigungszeit vertraglich vereinbart worden war. Alle anderen Fälle fallen unter die Berechnungsgrundlage des § 47 Abs 2 S 3 SGB 5.
Fundstellen
Dokument-Index HI2051896 |
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