Entscheidungsstichwort (Thema)

Beginn. Altersruhegeld. Vollendung 60. Lebensjahr. Geburtsdatum. ausländische Personenstandsurkunde. Berichtigung. Verbindlichkeit. EG-Recht. Diskriminierung

 

Leitsatz (amtlich)

Dem Europäischen Gerichtshof wird die Rechtsfrage vorgelegt, ob und inwieweit das Gemeinschaftsrecht die deutschen Sozialversicherungsträger und Gerichte dahingehend bindet, daß ausländische (griechische) Personenstandsurkunden sowie ausländische Gerichtsurteile, die Personenstandsdaten feststellen oder berichtigen, im Verfahren über sozialrechtliche Leistungsansprüche verbindlich sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051871

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