Leitsatz (amtlich)
1. Studenten der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg stehen nicht in einem Ausbildungsverhältnis gemäß § 2 Abs 2 S 2 BKGG.
2. Der Bezug von Ausbildungsbeihilfe von monatlich mehr als 750 DM nach dem Hamburger Gesetz zur Einführung der einstufigen Juristenausbildung ist kindergeldunschädlich.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2038968 |
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