Leitsatz (amtlich)

1. Studenten der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg stehen nicht in einem Ausbildungsverhältnis gemäß § 2 Abs 2 S 2 BKGG.

2. Der Bezug von Ausbildungsbeihilfe von monatlich mehr als 750 DM nach dem Hamburger Gesetz zur Einführung der einstufigen Juristenausbildung ist kindergeldunschädlich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.06.1986; Aktenzeichen 10 RKg 17/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038968

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge