Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermächtigung. vertragsärztliche Versorgung. Konkurrentenklage. Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz. Willkürverbot

 

Orientierungssatz

1. Eine sogenannte defensive Konkurrentenklage, mit der sich ein zugelassener Kassenarzt dagegen wehrt, daß ein Krankenhausarzt in bestimmtem Umfang ebenfalls Zugang zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erhält, ist grundsätzlich unzulässig (vgl BSG vom 15.5.1991 - 6 RKa 22/90 = BSGE 68, 291 und BSG vom 28.8.1996 - 6 RKa 37/95 = SozR 3-1500 § 54 Nr 30).

2. Der Entscheidung des BSG vom 28.8.1996 - 6 RKa 37/95 = aaO kann nicht entnommen werden, daß eine Klagbefugnis schon (isoliert) bei einer akuten Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz besteht.

3. Eine Klagebefugnis läßt sich allein aus einer Verletzung des in Art 3 Abs 1 GG niedergelegten Willkürverbots herleiten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2061104

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