Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnen im Bundesgebiet. befristete Aufenthaltserlaubnisse. gewöhnlicher Aufenthalt von Ausländern

 

Leitsatz (amtlich)

1. Hält sich eine polnische Rentnerin ausschließlich im Bundesgebiet auf und erhält sie nach rechtskräftigem negativen Ausgang des Asylverfahrens fortlaufend befristete Aufenthaltserlaubnisse bzw Aufenthaltsbefugnisse, "wohnt" sie in der Bundesrepublik Deutschland (Fortführung von BSG vom 30.9.1993 - 4 RA 49/92).

2. Das Vorliegen eines gewöhnlichen (dauerhaften) Aufenthalts von Ausländern bestimmt sich nach materiellem und nicht nach formellem Ausländerrecht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.09.1994; Aktenzeichen 5 RJ 10/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051997

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