Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilnahme. hausärztliche oder fachärztliche Versorgung. Verfassungsmäßigkeit. Zulässigkeit. hilfsweise gestellter Feststellungsantrag

 

Orientierungssatz

1. Zur Verfassungsmäßigkeit des § 73 Abs 1a S 2 SGB 5, wonach Kinderärzte und Internisten ohne Teilgebietsbezeichnung wählen müssen, ob sie an der hausärztlichen oder an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen wollen.

2. Zur Zulässigkeit eines hilfsweise gestellten Feststellungsantrages, wonach die vertragsärztliche Zulassung des Arztes im Rahmen seines Gebiets die gleichzeitige haus- und fachärztliche Patientenversorgung umfaßt und sein Ausschluß von der hausärztlichen Patientenversorgung rechtswidrig ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.06.1997; Aktenzeichen 6 RKa 63/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052506

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