Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufsgenossenschaft. Geschäftsführerbesoldung

 

Orientierungssatz

Die Berufsgenossenschaft sind bei der Besoldung ihrer Geschäftsführer an den Rahmen des Art VIII § 1 Abs 3 bis 7 BesVNG gebunden und können nicht frei über die Besoldungsangemessenheit qua Selbstbestimmung befinden.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 01.09.2000; Aktenzeichen 1 BvR 178/00)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051905

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