Orientierungssatz
Zur Frage der Beitragspflicht nach RVO § 381 Abs 3a Nr 2 sowie der Rentenversicherungspflicht nach RVO § 1227 Abs 1 S 1 Nr 8a Buchst c (= AVG § 2 Abs 1 Nr 10a Buchst c) in den Fällen, in denen zu Unrecht Übergangsgeld gezahlt wurde, weil nachträglich festgestellt wird, daß ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen hat.
Fundstellen
Dokument-Index HI2052424 |
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