Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufsichtsanordnung. Kapital-Lebensversicherung als Befreiungstatbestand

 

Orientierungssatz

Zur Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung des Bundesversicherungsamtes gegenüber dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen - hier: Kapital-Lebensversicherung als Befreiungstatbestand von der Versicherungspflicht für Ehegatten von Landwirten iS des § 85 Abs 3 Nr 3 ALG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.12.1995; Aktenzeichen 4 RLw 2/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052044

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