Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulassung nach § 124 SGB 5. Personenvereinigung (hier: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 

Orientierungssatz

Eine Auslegung des § 124 SGB 5 dahingehend, daß die Erteilung einer Zulassung auch an Personenvereinigungen oder juristische Personen möglich ist, führt nicht zu unsachgerechten Ergebnissen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.02.1996; Aktenzeichen 3 RK 5/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051971

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