Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassung nach § 124 SGB 5. Personenvereinigung (hier: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Orientierungssatz
Eine Auslegung des § 124 SGB 5 dahingehend, daß die Erteilung einer Zulassung auch an Personenvereinigungen oder juristische Personen möglich ist, führt nicht zu unsachgerechten Ergebnissen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051971 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen