Leitsatz (redaktionell)

Entrichtet die Bundesanstalt für Arbeit für die Zeit vor Konkurseröffnung neben der Zahlung von Arbeitslosengeld an freigestellte Arbeitnehmer zugleich Krankenversicherungsbeiträge zu deren Gunsten, stellt ihr Erstattungsanspruch gemäß AFG § 160 Abs 1 keine Masseverbindlichkeit gemäß KO § 59 Abs 1 Nr 3 Buchst a und e dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.08.1982; Aktenzeichen 10 RAr 21/81)

 

Fundstellen

Haufe-Index 2001097

ZIP 1980, 434

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