Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. keine Kostenübernahme eines DC-Spannungsumwandlers für ein CPAP-Druckbeatmungsgerät
Orientierungssatz
Die Krankenkasse hat die Kosten eines DC-Spannungsumwandlers für ein CPAP-Druckbeatmungsgerät, den der Versicherte für seine praktizierte Urlaubsform benötigt, nicht zu übernehmen.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 2052502 |
NJW 1996, 2390 |
NJW 1998, 1816 |
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