Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme eines DC-Spannungsumwandlers für ein CPAP-Druckbeatmungsgerät

 

Orientierungssatz

Die Krankenkasse hat die Kosten eines DC-Spannungsumwandlers für ein CPAP-Druckbeatmungsgerät, den der Versicherte für seine praktizierte Urlaubsform benötigt, nicht zu übernehmen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.02.1997; Aktenzeichen 3 RK 3/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 2052502

NJW 1996, 2390

NJW 1998, 1816

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