Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Kostenübernahme der Krankenkasse bei entgeltlicher Organspende im Ausland

 

Orientierungssatz

Eine Krankenkasse darf die Übernahme der Kosten für eine im Ausland (hier: Indien) durchgeführte Nierentransplantation, die durch eine entgeltliche Lebendspende ermöglicht wurde, unter Berufung auf ehtisch-moralische Gründe verweigern.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2051958

NJW 1995, 3080

NJW 1997, 3120

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge