Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Kostenübernahme der Krankenkasse bei entgeltlicher Organspende im Ausland
Orientierungssatz
Eine Krankenkasse darf die Übernahme der Kosten für eine im Ausland (hier: Indien) durchgeführte Nierentransplantation, die durch eine entgeltliche Lebendspende ermöglicht wurde, unter Berufung auf ehtisch-moralische Gründe verweigern.
Fundstellen
Haufe-Index 2051958 |
NJW 1995, 3080 |
NJW 1997, 3120 |
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