Orientierungssatz
Verfassungsmäßigkeit des § 11 BKGG:
1. Zur Frage, ob § 11 BKGG mit dem GG vereinbar ist, soweit er einen Verlustausgleich ausschließt (Abs 1) und die im Einkommensteuerrecht als einkommensmindernd berücksichtigungsfähigen Aufwendungen im Kindergeldrecht teilweise nicht berücksichtigungsfähig sein läßt (Abs 2 Nr 2 ff), ohne dafür einen entsprechenden Ausgleich bei der Steueranrechnung (Abs 2 Nr 1) zu schaffen.
2. Das SG Lüneburg hat seinen Vorlagebeschluß vom 24.7.1984 durch Beschluß vom 27.9.1990 aufgehoben.
Fundstellen
Dokument-Index HI2907384 |
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