Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.12.2020; Aktenzeichen B 10 ÜG 1/19 R)

 

Tenor

Zum Verfahren wird die …

nach §§ 75 Abs. 1, 106 Abs. 3 Nr. 6 und 153 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) beigeladen, weil deren berechtigte Interessen durch die Entscheidung berührt sind.

Dieser Beschluss ist nach § 75 Abs. 3 Satz 3 SGG unanfechtbar.

Den Beteiligten wird aufgegeben, ihre Schriftsätze nebst Anlagen 4-fach einzureichen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15274490

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