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SG Mainz Urteil vom 13.06.2017 - S 14 KR 475/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung. Beatmung mit High-Flow-Nasenkanülen bei Säuglingen

 

Leitsatz (amtlich)

Die rechtspolitische Frage, ob HFNC der CPAP in den Kodierrichtlinien gleichstellt werden sollte, ist der Selbstverwaltung im Rahmen der jährlichen Verhandlungen vorbehalten (entgegen LG Dortmund vom 3.3.2016 - 2 O 400/14).

 

Orientierungssatz

Die Dauer der Beatmung mit High-Flow-Nasenkanülen (HFNC) bei Säuglingen zählt bei der Berechnung der Krankenhausvergütung nicht zur Beatmungszeit.

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 16.943,35 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anspruch auf weitere Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 16.943,35 Euro nebst Zinsen durch Streichung von Beatmungsstunden.

Die Klägerin ist Trägerin eines Klinikums in W (nachfolgend: Klinik). Die Beklagte ist die gesetzliche Krankenversicherung der Patientin M.M. (nachfolgend: Versicherte). Die Versicherte wurde nach ihrer zu frühen Geburt am 24. August 2015 bis zum 9. November 2015 stationär in der Klinik behandelt. Sie wurde wegen respiratorischer Insuffizienz noch im Operationssaal binasal intubiert und die Beatmung mit CPAP (Bl. 314 d. Gerichtsakte - GA) unterstützt. Sie wurde als Frühchen mit Beatmungsbedarf unmittelbar in die neonatologische Intensivmedizin aufgenommen (vgl. Bl. 262 d. GA - GA) und bis zum zwölften Lebenstag, d.h. bis zum 4. September vormittags, insgesamt 273 Stunden lang via CPAP (continuous positive airway pressure) künstlich beatmet. Bei dieser Beatmungsform wird der Patient über ein Schlauchsystem mit einem Beatmungsgerät verbunden. Im Schlauchsystem und nachfolgend in den Atemwegen und Lu...

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