Entscheidungsstichwort (Thema)

Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ältere Langzeitarbeitslose mit vollschichtigem Leistungsvermögen

 

Orientierungssatz

1. Der Arbeitsmarkt ist auch verschlossen für Langzeitarbeitslose (= ein Jahr lang und länger Arbeitslose) über 50 Jahre, die vollschichtig nur noch körperlich leichte Arbeiten verrichten können. Diese eng umgrenzte Gruppe der älteren leistungsgeminderten Langzeitarbeitslosen hat es ganz besonders schwer, die Arbeitslosigkeit zu beenden, so daß zumindest ihr der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist (Fortentwicklung von BSG vom 21.9.1977 - 4 RJ 131/76 = SozR 2200 § 1246 Nr 22).

2. Der Versicherungsfall tritt an dem Tage ein, an dem die Arbeitslosigkeit ein Jahr lang besteht.

3. Die Leistung beginnt, da das Arbeitslosengeld in der Regel noch als angemessene soziale Absicherung angesehen werden kann, und diese neue Rechtsprechung nicht übermäßig in das gegliederte Sozialversicherungssystem eingreifen will, anschließend an das Ende der Zahlung des Arbeitslosengeldes.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060540

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