Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Pflegeversicherung. Höhe des Beitragssatzes. Beihilfeanspruch. berücksichtigungsfähiger Angehöriger

 

Orientierungssatz

Der ermäßigte Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung gilt gemäß § 55 Abs 1 S 2 SGB 11 nicht nur für Personen mit eigenen Beihilfeansprüchen, sondern auch für die sogenannten berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.11.1997; Aktenzeichen 12 RP 4/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052486

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