Entscheidungsstichwort (Thema)
Soziale Pflegeversicherung. Höhe des Beitragssatzes. Beihilfeanspruch. berücksichtigungsfähiger Angehöriger
Orientierungssatz
Der ermäßigte Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung gilt gemäß § 55 Abs 1 S 2 SGB 11 nicht nur für Personen mit eigenen Beihilfeansprüchen, sondern auch für die sogenannten berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2052486 |
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