Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Verlust des Arbeitslosengeldanspruchs trotz Ablaufs der Vierjahresfrist bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG

 

Orientierungssatz

Die Vierjahresfrist des § 147 Abs 2 SGB 3, nach deren Ablauf der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr geltend gemacht werden kann, läuft zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig ab (vgl BSG vom 29.4.1998 - B 7 AL 30/97 R = SozR 3-4100 § 107 Nr 10). Eine verfassungskonforme Auslegung gebietet jedoch, hiervon für die Zeit des zeitlich genau bestimmten Beschäftigungsverbots der Mutter eine Ausnahme zu machen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Ablauf der Frist geltend gemacht worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.10.2003; Aktenzeichen B 7 AL 28/03 R)

LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 26.06.2002; Aktenzeichen L 12 AL 163/01)

 

Fundstellen

info-also 2002, 24

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