Entscheidungsstichwort (Thema)
Recht der Krankenkasse auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen gegen das Krankenhaus. Zurückbehaltungsrecht bei Verweigerung
Leitsatz (amtlich)
1. Der Krankenkasse steht gegen das Krankenhaus ein Recht auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen ihrer Versicherten zum Zwecke der Rechnungsprüfung und Wirtschaftlichkeitskontrolle zu, ohne dass es einer Einwilligungserklärung des Versicherten bedarf (im Anschluß an LSG Stuttgart vom 11.12.1996 - L 5 KA 1130/95 und LSG München vom 23.9.1998 - L 12 KA 533/96).
2. Verweigert das Krankenhaus die Herausgabe der Behandlungsunterlagen, darf die Krankenkasse die Bezahlung der Rechnung unter Bezugnahme auf ein Zurückbehaltungsrecht verweigern.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 2052515 |
Breith. 2000, 904 |
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