Entscheidungsstichwort (Thema)

Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung für stillgelegte landwirtschaftliche Nutzflächen

 

Orientierungssatz

Für landwirtschaftliche Nutzflächen, die nach dem Ackerflächen-Stillegungsprogramm der EU für fünf Jahre stillgelegt worden sind, sind in vollem Umfang Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu entrichten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.05.1998; Aktenzeichen B 2 U 30/97 R)

LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.02.1997; Aktenzeichen L 3 U 48/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051960

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