Entscheidungsstichwort (Thema)
Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung für stillgelegte landwirtschaftliche Nutzflächen
Orientierungssatz
Für landwirtschaftliche Nutzflächen, die nach dem Ackerflächen-Stillegungsprogramm der EU für fünf Jahre stillgelegt worden sind, sind in vollem Umfang Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu entrichten.
Nachgehend
LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.02.1997; Aktenzeichen L 3 U 48/95) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2051960 |
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