Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung des Arbeitslosengeldes bei fehlerhaft ausgezahltem Arbeitsentgelt

 

Orientierungssatz

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ist nicht von dem zugeflossenen, sondern von dem geschuldeten Arbeitsentgelt auszugehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen niedrigeren als den ihm zustehenden Lohn auszahlt und er diesen in der Arbeitsbescheinigung bescheinigt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.08.1990; Aktenzeichen 11 RAr 47/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039009

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