Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermessensfehlerhafte Festsetzung von Säumniszuschlägen gegenüber kurz vor der Insolvenz stehenden Beitragsschuldnern

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Beitragszuschüsse für die nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmer, die die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der Konkursausfallgeldregelung an den Sozialversicherungsträger entrichtet, sind ebenso wie die Pflichtbeiträge als (herabgestufte) bevorrechtigte Konkursforderung gemäß § 59 Abs 2 KO zu behandeln.

2. Säumniszuschläge haben den Zweck, säumige Schuldner zur pünktlichen Zahlung anzuhalten. Bei Beitragsschuldnern, die kurz vor der Insolvenz stehen, kann dieser Zweck regelmäßig nicht mehr erreicht werden. Bei dieser Sachlage dennoch ergehende Säumniszuschlagsbescheide, die darauf gestützt werden, der Beitragsschuldner habe mehr als einmal später als eine Woche nach Fälligkeit gezahlt, sind ermessensfehlerhaft.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2038973

ZIP 1985, 1154

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