Kurzbeschreibung
Der Auftragnehmer hat vor Abnahme seiner Arbeiten Sicherheit nach § 650f BGB verlangt. Der Auftraggeber erachtet das Sicherungsverlangen als überhöht. Er stellt dem Auftragnehmer eine Sicherheit nach § 650f BGB in der Höhe, die nach Ansicht des Auftraggebers angemessen ist und teilt dies dem Auftragnehmer mit.
Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB
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Anschrift Auftragnehmer | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Bauvorhaben: __________________________________________________ | ||
Bauvertrag vom _________________________ |
Ihr Verlangen nach Sicherheitsleistung gemäß § 650f BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r _________________________,
mit Schreiben vom _______________ haben Sie uns aufgefordert, Sicherheitsleistung nach § 650f BGB zu erbringen. Entsprechend der Regelung des § 650f BGB werden wir Ihren Anspruch erfüllen.[1]
Sie haben jedoch die Höhe Ihres voraussichtlichen Vergütungsanspruchs falsch berechnet.[2] Nach der uns vorliegenden Schätzung beträgt Ihr voraussichtlicher Vergütungsanspruch lediglich _______________ EUR.[3]
In der Anlage übersenden wir Ihnen daher in Höhe von _______________ EUR eine Bankbürgschaft mit Datum vom _______________ mit der Bitte um kurzfristige schriftliche Bestätigung des Erhalts der Bankbürgschaft.[4]
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass infolge der Stellung der Bauhandwerkersicherheit ein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 650f Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.
Die Kosten der Sicherheitsleistung haben Sie uns nach § 650f Abs. 3 BGB zu erstatten. Diese Kosten werden wir im Rahmen Ihrer jeweils fälligen Rechnungen in Abzug bringen.[5]
Schließlich müssen wir Sie bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass Sie bei künftigen Abschlagszahlungen verpflichtet sind, die Ihnen anliegend überlassene Sicherheit um die Höhe der erhaltenen Abschlagszahlungen entsprechend zu reduzieren.[6].
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Unterschrift)
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