Kurzbeschreibung

Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann zur Sicherung ihrer Forderungen (z. B. auf Hausgeld) eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Mit diesem Muster kann ein ermächtigter WEG-Verwalter einen entsprechenden Antrag stellen.

Vorbemerkung

Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicherungshypothek ist unzulässig.[1] Der einzelne Betrag nach der Verteilung muss wiederum jeweils den Mindestbetrag von 750,01 EUR erreichen.

[1] Bruns/Hintzen, ZWE 2018, S. 73, 77.

Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Eintragung einer Sicherungshypothek

An das Grundbuchamt

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Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek

Grundbuch von ________ [genaue Bezeichnung]

In der Zwangsvollstreckungssache

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ___________, vertreten durch den Verwalter __________ [Name und Anschrift]

– Gläubigerin –

gegen

____________ [Name und Anschrift]

– Schuldner –

Der Schuldner ist Wohnungseigentümer der Wohnanlage ____________. Er ist Eigentümer der Wohnungen Nr.____ und ____ der Wohnungseigentumsanlage ____________ – Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie.

Wegen folgender Ansprüche beantrage ich im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________ die Eintragung einer Zwangshypothek über das vorstehend bezeichnete Wohnungseigentum anzuordnen:

Zahlungsanspruch in Höhe von ____ [Höhe] aus Versäumnisurteil des Amtsgerichts ____ [Name] Aktenzeichen ____ vom ____ [Datum] zzgl. ____ [Höhe] Zinsen seit dem ____ [Datum]. Das Originalurteil ist beigefügt.

Zum Beleg meiner Ermächtigung füge ich in der Anlage die Niederschrift der Versammlung vom ______ [Datum] bei, in der beschlossen wurde, dass ich dieses Verfahren betreiben soll. Ich bitte, mir nach Eintragung den Titel und die anliegenden Vollstreckungsunterlagen zurückzureichen. Meine Vertretungsmacht folgt aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG.

Unterschrift

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