Rz. 138

Inländische Zweigniederlassungen (Branch) einer Pte. Ltd. spielen im Stadtstaat Singapur keine Rolle. Zwar wären sie rechtlich möglich, da sie für ausländische Gesellschaften in Singapur ausdrücklich vorgesehen sind. Sie brächten allerdings, verglichen mit einer zweiten Gesellschaft, kaum Vorteile. Ausländische Zweigniederlassungen einer singapurischen Pte. Ltd. sind hingegen aus lokaler Sicht unproblematisch und unterliegen keinen gesonderten Regeln. Freilich sind hier regelmäßig auch die Regeln des Gastlandes zu beachten.

 

Rz. 139

Es ist ausländischen Gesellschaften erlaubt, beim Handelsregister eine Zweigniederlassung zu registrieren. Diese Organisationsform bildet in Singapur für ausländische Unternehmen allerdings die Ausnahme. Die Unterhaltung einer Zweigniederlassung bedarf eines nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes, insbesondere im Bereich der Erfüllung der Publizitätspflichten, was beispielsweise die Einreichung des geprüften Jahresabschlusses des Stammhauses erfordert (nebst ggf. Übersetzungen). Aufgrund des im Vergleich zu einer selbstständigen Tochtergesellschaft höheren Verwaltungsaufwandes wird die Gründung einer solchen regelmäßig bevorzugt.

 

Rz. 140

Jede ausländische Gesellschaft muss sich, bevor sie eine Niederlassung in Singapur gründet oder ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt, beim Handelsregister registrieren und u.a. folgende Unterlagen einreichen:

Firmenname und Sitz,
beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde,
beglaubigte Kopie der Satzung,
Kopie des letzten geprüften Jahresabschlusses (sofern einschlägig),
Liste aller Direktoren und deren Wohnanschrift,
Angaben über den in Singapur ansässigen Repräsentanten der Zweigniederlassung, sowie
Angaben über die in Singapur registrierte Anschrift der Zweigniederlassung nebst Öffnungszeiten.
 

Rz. 141

Nach erfolgter Eintragung ist die Zweigniederlassung verpflichtet, das Handelsregister über alle gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, auch des Stammhauses, in Kenntnis zu setzen. Die Pflicht, ein Register of Registrable Controllers (RORC) zu führen, trifft eine Zweigniederlassung genauso wie eine Pte. Ltd.

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