Rz. 63
In das Handelsregister werden gem. § 2 Handelsregistergesetz folgende Angaben eingetragen:
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Handelsname und Sitz der juristischen Person; |
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Identifikationsnummer; |
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Unternehmensgegenstand (Tätigkeit); |
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Rechtsform der juristischen Person; |
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Name, Geburtsdatum, Geburtsnummer bzw. andere Identifikationsdaten, falls keine Geburtsnummer zugeteilt wurde (z.B. Passnummer/ID-Nummer) und Wohnort der Person oder der Personen, die das Vertretungsorgan bilden, mit Angabe der Art ihrer Zeichnungsberechtigung für die juristische Person und des Funktionsbeginns; |
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Bezeichnung, Sitz und Gegenstand der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit (Tätigkeiten) des Zweigbetriebs, Name und Wohnsitz seines Leiters; |
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Name, Geburtsdatum, Geburtsnummer bzw. andere Identifikationsdaten falls keine Geburtsnummer zugeteilt wurde (z.B. Passnummer/ID-Nummer) und Wohnort von Prokuristen mit Angabe der Art ihrer Zeichnungsberechtigung; |
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Name, Geburtsdatum, Geburtsnummer und Wohnort der Person oder Personen, die das Aufsichtsorgan der Gesellschaft bilden, mit Angabe des Funktionsbeginns; |
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Erlöschen der Gesellschaft und Rechtsgrund hierfür; |
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Eintritt der Liquidation und Beendigung der Liquidation; |
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Identifikationsangaben der Person, die als Liquidator ins Handelsregister eingetragen wird; |
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Gerichtsbeschluss über die Ungültigkeit der Gesellschaft; |
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Eröffnung und Beendigung des Konkursverfahrens; |
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Identifikationsangaben des Konkursverwalters; |
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Bewilligung des Restrukturierungsverfahrens; |
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Anordnung der Notverwaltung und ihre Beendigung nach Sondervorschriften; |
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Identifikationsangaben des Notverwalters; |
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Rechtsgrund der Löschung der im Handelsregister eingetragenen Personen; |
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weitere Umstände, falls vom Gesetz gefordert. |
Rz. 64
Bei einer GmbH werden in das Handelsregister weiterhin eingetragen:
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Name, Wohnsitz, Geburtsdatum bzw. Geburtsnummer/andere Identifikationsdaten, z.B. Passnummer/ID-Nummer der Gesellschafter, ggf. Handelsname oder Bezeichnung, Sitz und Identifikationsnummer/Registrierungsdetails der Gesellschafter; |
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Höhe des Stammkapitals und Umfang der Einzahlung; |
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Höhe der Einlage jedes Gesellschafters und Umfang der Einzahlung. |
Rz. 65
Bei der Gründung einer GmbH stellen alle Geschäftsführer den Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister gemeinsam. Die Unterschriften aller Geschäftsführer müssen amtlich beglaubigt sein. Bei Änderungen von Angaben einer schon im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft stellt den Antrag die für die Gesellschaft handlungsberechtigte Person. Die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen müssen auch amtlich beglaubigt werden.
Rz. 66
Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister wird i.S.v. § 5 Handelsregistergesetz ausschließlich in elektronischen Form über das Portal der öffentlichen Verwaltung gestellt. Zum Antrag müssen beigelegt werden:
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Urkunden, aus denen die Angaben, die ins Handelsregister eingetragen werden sollen, hervorgehen, sowie |
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Urkunden, aus denen die Tatsachen, die nach HGB zu prüfen sind, hervorgehen. |
Der Antrag auf Registrierung muss vom Antragsteller autorisiert werden.
Rz. 67
Der Antrag auf Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft ins Handelsregister muss innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab Gründung der Gesellschaft oder ab Zustellung des Beleges über die gewerbliche oder eine andere unternehmerische Berechtigung gestellt werden. Der Antrag auf Eintragung von Änderungen einer schon im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag, der im Beschluss der Gesellschafter oder des Gesellschaftsorgans angeführt ist, gestellt werden.