Rz. 41

Hat ein Ehegatte kein oder nur ein geringes Einkommen, so kann der andere mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte eine Steuerbegünstigung bei der Einkommensteuer geltend machen (§ 11 Abs. 3 EinkomStG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge