Rz. 123

Nach slowenischen Normen des internationalen Privatrechts[16] gilt grundsätzlich die Gründungstheorie. Ist eine juristische Person nach slowenischem Recht errichtet worden, gilt sie als slowenische juristische Person.

[16] Zakon o mednarodnem zasebnem pravu in postopku, Ul RS 56/1999 und 45/2008.

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