Rz. 126

Die Gewinne des Gesellschafters unterliegen der Einkommensteuer,[18] da einkommensteuerpflichtig grundsätzlich jede inländische und ausländische natürliche Person ist, die ein Einkommen in Slowenien bezieht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der jeweiligen Progressionsrate.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

[18] Zakon o dohodnini, Amtsblatt der RS, Nr. 13/2011 samt Änderungen – "ZDoh-2".

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