Smart Meter können genau bestimmen, wie viel und wann Strom verbraucht wird. Wer die intelligenten Stromzähler einbauen muss steht im Gesetz. Eine Studie zeigt, dass die Verbreitung noch deutlich unter den Erwartungen liegt. Und jetzt wurde die Einbaupflicht auch noch gerichtlich vorläufig gestoppt.
Intelligente Stromzähler – sog. Smart Meter – sollen die Energienutzung (und deren Transparenz) revolutionieren. Doch genutzt werden sie bisher nur wenig. Ein Grund für die Zurückhaltung sind unzureichende Kenntnisse über "Smart Energy" auf Kundenseite: Eine neue Studie der Management- und Technologieberatung Bearingpoint hat ergeben, dass sich ein Viertel von 1.000 Befragten unzureichend über Anbieter und Möglichkeiten der Umrüstung informiert fühlt.
Die Mehrzahl, nämlich 91 % der befragten wettbewerblichen Messstellenbetriebe – rund 30 Anbieter aus der Energiewirtschaft nahmen an der Studie teil – wiederum sieht das größte Hindernis für den Einbau in der ungenügenden Wirtschaftlichkeit. Auf Kundenseite fürchtet lediglich die Hälfte der befragten Teilnehmer zu hohe Kosten für die Umrüstung. Die größten Kundenpotenziale sehen die Anbieter bei Filialisten und in der Wohnungswirtschaft, private Kunden sind dagegen bei weniger als der Hälfte der Anbieter von Interesse.
Ein großes Thema für alle Seiten ist laut Studie außerdem das Thema Datensicherheit. Mehr als 40 % aller Befragten schätzen das Risiko als hoch ein. Massive Gefahren, wie externe Hackerangriffe befürchten eher die Kunden (41 %) als die Anbieter (24 %). Aufklärung über sichere Datenübertragungswege wäre der Studie nach hilfreich, um solche Vorbehalte gegen den Einbau von Smart Metern abzubauen.
Gericht stoppt im Eilverfahren die Einbaupflicht von Smart Metern
Wer die neuen Messsysteme einbauen muss, regelt das Gesetz. Seit Februar 2020 müssen Stromversorger ihre Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh durch den gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout nach und nach mit digitalen Messgeräten ausrüsten. Für die digitalen Stromzähler ist eine Lizenzierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) notwendig.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Verpflichtung verbrauchsstarker Haushalte sowie Unternehmen zum Einbau intelligenter Stromzähler vorläufig gestoppt (OVG Münster, Eilbeschluss v. 4.3.2021, 21 B 1162/20). Wie das Gericht mitteilte, wurde die "Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn ausgesetzt." Mit dieser Allgemeinverfügung hatte das BSI festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Die aktuell verfügbaren Smart Meter seien nicht rechtskonform und sollen daher nicht eingebaut werden.
Das OVG folgte der Beschwerde eines Aachener Unternehmens, das auch andere Messsysteme verkauft. Der Eilbeschluss hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Bereits – möglicherweise auch in Privathaushalten – verbaute intelligente Messsysteme müssen nicht ausgetauscht werden. Beim OVG in Münster sind noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) anhängig, in denen in Kürze entschieden werden soll.
Bis 2032 müssen alle Stromverbraucher in Deutschland zumindest digitale Zähler haben, aber nur spezielle Gruppen bekommen auch ein Smart Meter, das die Daten verbrauchsabhängig mit einem intelligenten Datensammler und -übermittler (Smart Meter Gateway) speichert und überträgt.
Auf freiwilliger Basis können Smart Meter jederzeit eingebaut werden. Bis Ende 2020 konnten Mieter dabei den Messstellenbetreiber – in der Regel ist das der Netzbetreiber – frei wählen. Seit Anfang 2021 entscheidet der Vermieter. Dieser kann die Kosten auf die Mieter umlegen.
Überblick: Moderner oder intelligenter Stromzähler?
Unterschieden wird zwischen einer modernen Messeinrichtung, also einem digitalen Stromzähler ohne Kommunikationseinheit, der den alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler) ersetzen soll, und einem intelligenten Messsystem. Dieses beinhaltet einen digitalen Stromzähler (Smart Meter), der mit einem Kommunikationsmodul zur Datenübertragung (Smart-Meter-Gateway) verbunden ist. Die intelligenten Messsysteme ermitteln nicht nur den Stromverbrauch, sondern versenden auch Daten – etwa an die Netzbetreiber oder den Stromanbieter. Mit ihnen kann auch der Stromfluss aus einer Solarstromanlage gesteuert werden.
Während alle Haushalte bis zum Jahr 2032 mindestens einen digitalen Zähler (= moderne Messeinrichtung) erhalten, müssen nach geltendem Recht einige auf Smart Meter umrüsten. Dies sind
- Haushalte mit einem hohem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr (ab sofort)
- Anlagen mit denen Strom erzeugt wird (etwa Fotovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung zwischen 1 und 7 kW entsch...