Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Die Wohnungseigentümer vereinbaren die Einräumung eines Sondernutzungsrechts zugunsten eines Miteigentümers. Der Verwalter fordert die Wohnungseigentümer zwecks Grundbucheintragung auf, ihre Unterschriften notariell beglaubigen zu lassen.
Vorbemerkung
Soll die Vereinbarung über die Begründung eines Sondernutzungsrechts in das Grundbuch eingetragen werden, müssen sämtliche Wohnungseigentümer der entsprechenden Vereinbarung zustimmen. Die Unterschriften der Wohnungseigentümer sind darüber hinaus öffentlich zu beglaubigen, was im Regelfall vor einem Notar geschieht.
Je nach Größe der Gemeinschaft gelingt es selten, dass sämtliche im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung persönlich anwesend bzw. vertreten sind – auch wenn hinsichtlich der Begründung des Sondernutzungsrechts keine Bedenken bestehen. In diesem Fall kann der Verwalter ein entsprechendes Rundschreiben verfassen und die Wohnungseigentümer auffordern, ihre Unterschrift bei einem Notar beglaubigen zu lassen und ihm das Schriftstück mit Beglaubigungsvermerk zurückzureichen.
Da ggf. Grundpfandrechtsgläubiger oder die in Abschnitt II des Grundbuchs eingetragenen Berechtigten des jeweiligen Wohnungseigentums zustimmen müssen, sollte der Verwalter die Wohnungseigentümer hierauf hinweisen und auffordern, die Zustimmung der Drittberechtigten einzuholen.
Musterschreiben
Herrn/Frau
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Wohnungseigentümergemeinschaft _______________
Hier: Beglaubigung der Unterschrift zur Eintragung des Sondernutzungsrechts an dem Außenstellplatz Nr. 1 für die Sondereigentumseinheit Nr. ___
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ wurde zugunsten der Sondereigentumseinheit Nr. __ ein Sondernutzungsrecht an dem Außenstellplatz Nr. 1 begründet. Wie bereits in der Eigentümerversammlung mitgeteilt, bedarf diese Vereinbarung der Wohnungseigentümer der Eintragung ins Grundbuch, so dass sie auch gegen Sondernachfolger der Wohnungseigentümer wirkt. Insoweit bedarf es der notariellen Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Unter Übersendung des Inhalts der Vereinbarung bitte ich Sie um Unterzeichnung dieser Vereinbarung und um notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Bitte reichen Sie mir den unterzeichneten Vereinbarungsinhalt mit Beglaubigungsvermerk möglichst zeitnah zurück.
[Mustertextbaustein: Hinweis auf Zustimmungspflicht Dritter]
Grundsätzlich ist die Zustimmung der in Abteilung II und III eingetragenen Drittberechtigten zur Begründung eines Sondernutzungsrechts erforderlich. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Sondereigentumseinheit mit entsprechenden Rechten Dritter belastet ist. Sollte dies der Fall sein, holen Sie bitte möglichst zeitnah deren Zustimmung zur Begründung des Sondernutzungsrechts durch schriftliche Bestätigung ein, die Sie mir bitte ebenfalls möglichst zeitnah zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter/Verwalterin