Der teilende Eigentümer kann Sondernutzungsrechte zugunsten einer zunächst in seinem Eigentum verbleibenden Sondereigentumseinheit begründen und diese dann im Rahmen des Abverkaufs der Wohnungen oder Teileigentumseinheiten auf die Erwerber übertragen.

 
Praxis-Beispiel

Der sondernutzungsberechtigte Stellplatz

Der Bauträger und teilende Eigentümer errichtet ein Wohngebäude mit 20 Wohnungen und will die konkrete Zuweisung von Sondernutzungsrechten der 30 Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage nach entsprechenden Verhandlungen mit den jeweiligen Käufern vornehmen. Er gestaltet das Ganze derart, dass ein Kfz-Stellplatz in seinem Eigentum verbleibt und zugunsten dieses Stellplatzes Sondernutzungsrechte betreffend die übrigen 29 Stellplätze begründet werden, die er dann nach und nach auf die Erwerber überträgt.

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