Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe beanspruchen, befinden sich häufig in sozial schwierigen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder gesundheitlichen Notlagen.
Diese vielfältigen Problemlagen sollen mit Hilfe der sozialpädagogischen Familienhilfe bewältigt werden.
Beistand
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann auch als Beistand nach § 13 Abs. 4 SGB X agieren.
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