1Die Mittel für die Rentenversicherung werden durch Beiträge, sonstige Einnahmen und einen Staatszuschuß aufgebracht. 2Der Staat trägt für das Kalenderjahr 1990 den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben. 3Ab 1. Januar 1991 beträgt der Staatszuschuß 18,8 Prozent der Rentenausgaben.

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