Art. 26
[Änderungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sind hier nicht wiedergegeben.]
Art. 27
[Änderungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2135/98 sind hier nicht wiedergegeben.]
Art. 28
Die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 wird aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt.
Artikel 5 Absätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 gelten jedoch bis zu den in Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2003/59/EG genannten Terminen.
Art. 29
Diese Verordnung tritt am 11. April 2007 in Kraft, ausgenommen Artikel 10 Absatz 5, Artikel 26 Absätze 3 und 4 und Artikel 27, die am 1. Mai 2006 in Kraft treten.
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