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Die Sociedad de Gananciales als gesetzlicher Güterstand stellt ursprüngliches Recht des Código Civil dar und geht auf mittelalterliche Vorbilder zurück, basiert also nicht auf der Vorstellung von Gleichberechtigung von Mann und Frau und einer entsprechenden (jüngeren) Familienrechtsreform. Die Errungenschaftsgemeinschaft spanischen Rechts wird häufig mit der deutschen Zugewinngemeinschaft verglichen, doch handelt es sich hier um eine echte Gemeinschaft zur gesamten Hand (comunidad en mano común oder mancomunidad), um echtes Gesamthandseigentum im Sinne von gesamthänderischem Eigentum[41] der Ehegatten (Art. 1344 CC).

[41] Vgl. etwa Martín-Casals, Grundzüge der vermögensrechtlichen Situation von Ehegatten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften im spanischen und katalanischen Recht, in: Henrich/Schwab (Hrsg.), Eheliche Gemeinschaft, Partnerschaft und Vermögen im europäischen Vergleich, S. 285.

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