Rz. 90

Für Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, wird auf die Ausführungen in der Vorauflage verwiesen (3. Auflage 2015, dort Rn 77).

 

Rz. 91

Für Erbfälle, die nach dem 17.8.2015 eingetreten sind, entspricht die Rechtslage den Ausführungen in Rdn 35, soweit Art. 25 EuErbVO auch gemeinschaftliche Testamente umfasst.

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