Rz. 86

Einen weiteren Sonderfall stellt die Anknüpfung der "gesetzlichen Rechte des Ehegatten" von Todes wegen dar. Art. 9.8.3 CC stellt insoweit nicht auf das Heimatrecht (die vecindad civil) des Erblassers ab, sondern auf das Ehegüterstatut (vgl. Rdn 13). Diese Anordnung gilt in spanischen Inlandssachverhalten für den rein interregionalen Normenkonflikt gem. Art. 38 EuErbVO uneingeschränkt.

 

Rz. 87

In Erbfällen mit Auslandsbezug kann bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts nach Art. 21, 22 EuErbVO in Bezug auf die Anwendung von Art. 9.8.3 CC auf Ebene des interregionalen Rechts allerdings zu unterscheiden sein:[138] Unterliegt das Ehegüterstatut gemeinspanischem Recht oder dem Recht einer Teilrechtsordnung, so kann die Anknüpfung des Erbrechts an das Ehegüterstatut zu beachten sein,[139] auch wenn sie ggf. zu einer spanisch-spanischen Nachlassspaltung zwischen einerseits dem Erbrecht des Ehegatten und andererseits dem Erbrecht der übrigen Erben führt ("subjektive Nachlassspaltung"). Möglicherweise sprechen die vom europäischen Verordnungsgeber angestrebte Nachlasseinheit und der Wortlaut von Art. 36 Abs. 1 EuErbVO gegen eine Nachlassaufspaltung in zwei spanische Teilrechtsordnungen.[140] Jedenfalls aber dann, wenn das Ehegüterstatut von einer aus spanischer Sicht fremden Rechtsordnung ausgefüllt wird, würde die Anwendung des Art. 9.8 S. 3 CC zu einer (im Ergebnis unbeachtlichen) Verweisung auf die Rechtsordnung eines anderen Staates führen. Rück- oder Weiterverweisungen sind nämlich nur in den Grenzen und Voraussetzungen des Art. 34 EuErbVO beachtlich. Ist das Recht eines Mitgliedstaates zur Ausfüllung des Erbstatuts (hier: spanisches Recht) berufen, ist jedenfalls eine Rückverweisung (hier durch das spanische Kollisionsrecht) auf das Recht eines anderen Staates (nach Art. 9.8.3 CC) unbeachtlich.[141]

[138] Zur Fragestellung siehe Steinmetz/J. Löber/García, ZEV 2013, 535, 538.
[139] Hierneis, in: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann, Spanien, Rn 28h; Rodríguez Mateos, REEI 2014, 23/24.
[140] Steinmetz/J. Löber/García, ZEV 2013, 535, 538.
[141] Müller-Lukoschek, Die neue EU-Erbrechtsverordnung, Rn 120.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge