Rz. 75
Die vecindad civil ist nur in den vorbezeichneten (siehe Rdn 73), engen Grenzen einer Bestimmung bzw. Option zugänglich.[118] Der rechtsmissbräuchlichen Annahme einer anderen Gebietszugehörigkeit zum Zwecke der erbrechtlichen Gestaltung sind Grenzen gesetzt. Soweit Rechtsprechung dazu ergangen ist, zielt sie darauf ab, Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge zu schützen.[119]
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