Rz. 54

Bis zur Einführung der Scheidung im Jahre 1981 war die gerichtliche Trennung (Separación) für Eheleute die einzige Möglichkeit, auch räumlich "voneinander" Abstand zu nehmen, ohne dass jedoch das Eheband aufgelöst wurde. Auch nach Zulassung der Scheidung der Ehe dem Bande nach wurde die Trennung als eigenständiges – unabhängig von der Scheidung zu sehendes – Rechtsinstitut beibehalten. Daran hat auch das weitreichende Reformgesetz Nr. 15/2005 vom 8.7.2005 nichts geändert, wie bereits sein voller Name deutlich macht: "Gesetz über die Änderung des Código Civil und des Zivilprozessgesetzbuchs auf dem Gebiet des Rechts der Trennung und der Scheidung".[69] Schon hier sei erwähnt, dass das gerichtliche Trennungsverfahren nicht notwendige Voraussetzung für ein folgendes Scheidungsverfahren ist. Beide Verfahren haben indes zum Teil gleiche Rechtsgrundlagen, so dass beide Rechtsinstitute in verschiedenen Normen insbesondere des Zivilprozessgesetzes (LEC) gemeinsam behandelt werden. Gerade was das Verfahren angeht, sind Differenzen scheinbar kaum vorhanden – die verschiedenen Ziele – einmal "nur" Trennung, zum anderen Scheidung und damit Auflösung des Ehebandes – machen den Unterschied aus.

[69] Ley 15/2005, de 8 de julio, por la que de modifica el Código Civil y la Ley de Enjuiciamiento Civil en materia de separación y divorcio, BOE Nr. 163 vom 9.7.2005 (in Kraft getreten damit am 10.7.2005). S. a. die amtliche Begründung zum Reformgesetz (Exposición de motivos), BOE a.a.O.: "… se mantiene la separación judicial como figura autónoma, para aquellos casos en los que los cónyuges, por las razones que les asistan, decidan no optar por la disolución de su matrimonio."

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge