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Bis zur Einführung der Scheidung im Jahre 1981 war die gerichtliche Trennung (Separación) für Eheleute die einzige Möglichkeit, auch räumlich "voneinander" Abstand zu nehmen, ohne dass jedoch das Eheband aufgelöst wurde. Auch nach Zulassung der Scheidung der Ehe dem Bande nach wurde die Trennung als eigenständiges – unabhängig von der Scheidung zu sehendes – Rechtsinstitut beibehalten. Daran hat auch das weitreichende Reformgesetz Nr. 15/2005 vom 8.7.2005 nichts geändert, wie bereits sein voller Name deutlich macht: "Gesetz über die Änderung des Código Civil und des Zivilprozessgesetzbuchs auf dem Gebiet des Rechts der Trennung und der Scheidung".[69] Schon hier sei erwähnt, dass das gerichtliche Trennungsverfahren nicht notwendige Voraussetzung für ein folgendes Scheidungsverfahren ist. Beide Verfahren haben indes zum Teil gleiche Rechtsgrundlagen, so dass beide Rechtsinstitute in verschiedenen Normen insbesondere des Zivilprozessgesetzes (LEC) gemeinsam behandelt werden. Gerade was das Verfahren angeht, sind Differenzen scheinbar kaum vorhanden – die verschiedenen Ziele – einmal "nur" Trennung, zum anderen Scheidung und damit Auflösung des Ehebandes – machen den Unterschied aus.
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