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Verheiratete Paare können gemeinsame oder getrennte Veranlagung wählen. Das spanische Einkommensteuergesetz[67] geht bei Eheleuten wie bei den übrigen "Unidades familiares" von getrennter Veranlagung aus; es kann aber für Zusammenveranlagung optiert werden, die allerdings nur in einigen Fällen günstiger ist, da die Einkünfte aller Mitglieder der Familieneinheit addiert werden (ohne Anwendung eines Splittingtarifs).[68] Steuerabzüge werden für Kinder und ältere mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebende Verwandte vorgenommen, ebenso wie für diejenigen, deren Einkünfte unter einem bestimmten Niveau liegen, und für diejenigen, die Kinder unter drei Jahren haben, welche eine Krippeneinrichtung besuchen.

[67] Real Decreto 214/1999, de 5 de febrero, aprueba el Reglamento del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y otras normas tributarias, BOE Nr. 34/1999 vom 9.2.1999 (m. spät. Änd.); dazu Dechant, Einkommensteuer, in: Courage/Dechant/González/Lampreave/Wolf, Steuerfibel Spanien, 2000, S. 27–56 (29).
[68] Vgl. Dechant, Einkommensteuer, in: Courage/Dechant/González/Lampreave/Wolf, Steuerfibel Spanien, 2000, S. 30 f.

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