Keine Angehörige

Der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört nicht zu den Angehörigen. Deshalb können die für Mietverhältnisse zwischen Angehörigen geltenden Grundsätze nicht auf Mietverträge zwischen Lebensgefährten übertragen werden.

 
Achtung

Kein Mietverhältnis bei gemeinsamer Nutzung

Gemeinsame Wohnung

Wenn der Eigentümer eines Einfamilienhauses (einer Eigentumswohnung), dieses insgesamt an seine Lebensgefährtin vermietet, aber gemeinsam mit ihr bewohnt, wird das Finanzamt Verluste aus dieser "Vermietung" nicht berücksichtigen, sondern Selbstnutzung annehmen.[1]

Das Gleiche gilt, wenn ein Steuerpflichtiger einen Teil seiner Wohnung an die Lebensgefährtin oder an Bekannte oder Verwandte vermietet, die mit ihm in Haushaltsgemeinschaft leben.[2]

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