Negative Einkünfte bleiben außer Ansatz

Die Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses hat zur Folge, dass negative Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz bleiben. Deshalb wird das Finanzamt ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen nur dann nicht anerkennen, wenn aus der Vermietung negative Einkünfte erklärt werden. Mit Sicherheit wird kein Finanzbeamter auf den Gedanken kommen, positive Einkünfte aus der Vermietung nicht zu berücksichtigen.

 
Hinweis

Anerkennung in späteren Jahren möglich

Lehnt das Finanzamt in einem Jahr den Abzug des Verlustes ab, können in späteren Jahren die sich ergebenden Verluste durchaus anerkannt werden, wenn dann die Voraussetzungen für ein ernsthaft gewolltes und durchgeführtes Mietverhältnis erfüllt sind.

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