Überblick

Steuerzahlern steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Dieser anerkannte Grundsatz gilt auch für Mietverträge zwischen Angehörigen. Dennoch nehmen die Finanzämter Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen besonders kritisch unter die Lupe, insbesondere bei der verbilligten Vermietung.[1] Wer sich jedoch an die von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgestellten Regeln hält, hat nichts zu befürchten.

In diesem Beitrag sind die wichtigsten Grundsätze für die Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzverwaltung dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen beruhen ausschließlich auf der Rechtsprechung des BFH und den Anweisungen der Finanzverwaltung.

§ 21 Abs. 2 EStG

Jahressteuergesetz 2020

Häufig verweisen die Finanzämter bei Ablehnung eines Mietverhältnisses auf die Vorschrift des § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch).

 
Die häufigsten Fallen
  • Die getroffenen Vereinbarungen müssen eingehalten werden, da ansonsten die Anerkennung des Mietverhältnisses gefährdet ist.
  • Bei einer Befristung des Mietvertrags wird das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht infrage stellen und eine Totalüberschussrechnung verlangen.
  • Ungewöhnliche Gestaltungen machen das Finanzamt misstrauisch.

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