In Strahlenschutzbereichen ist in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen Umfang jeweils einzeln oder in Kombination
1. |
die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung oder |
2. |
die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder |
3. |
die Kontamination des Arbeitsplatzes |
zu messen.
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