Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungseigentümer beschlossen haben, einen Fachmann mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und die Einholung entsprechender Angebote auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. K will damit die Reparatur der Tiefgarage auf Grundlage des Gutachtens des T und die damit entstehenden Kosten insgesamt verhindern.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge