Kurzbeschreibung
Muster einer Stufenklage wegen Auskunft über den Bestand und den Verbleib des Nachlasses mit Wertermittlungs- und Zahlungsantrag. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Stufenklage, § 254 ZPO
An das Landgericht
...
per beA
des/der …
Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
gegen
…
Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
wegen Feststellung, Auskunft und Pflichtteilsanspruch
vorläufiger Streitwert: …EUR
Namens und in Vollmacht des/der von mir vertretenen Klägers/Klägerin erhebe ich hiermit Klage und werde beantragen, die/den Beklagte/n zu verurteilen
(erste Stufe)
über den Bestand und den Verbleib des Nachlasses des am … in … verstorbenen … Auskunft zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses, (folgender Zusätze möglich:)
das im Einzelnen umfasst:
- alle beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Sachen und Forderungen (Aktiva),
- alle Nachlassverbindlichkeiten (Passiva),
- die Vorlage von Gewinn- und Verlustrechnungen des Handelsunternehmens … der letzten drei Jahre,
- alle ergänzungspflichtigen Schenkungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten getätigt hat,
- alle unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuwendungen sowie
- den Güterstand in dem der Erblasser verheiratet gewesen ist
und/oder
- den Wert des im Grundbuch von … Bl. …, Flur ..., Flurstück ..., eingetragenen Grundstücks durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln.
(zweite Stufe; eventuell, regelmäßig vorbehalten!)
für den Fall, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wird, zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass die/der Beklagte den Bestand des Nachlasses und die darin enthaltenen Auskünfte über lebzeitige Schenkungen und Vorempfänge sowie den Güterstand des Erblassers nach bestem Wissen so vollständig angegeben habe, als sie/er dazu imstande sei und
- (dritte Stufe)
an den Kläger 1/4 des sich anhand der nach Ziff. 1 zu erteilenden Auskunft errechnenden Betrages nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Zustellung der Klage zu zahlen.
Es wird weiterhin beantragt,
…
Begründung:
Der/die Kläger/in ist Abkömmling erster Ordnung des am ... in ... verstorbenen ... und wurde durch letztwillige Verfügung vom ... enterbt.
Beweis: Beziehung der Nachlassakte des AG ... – Nachlassgericht – zu Az. ...
Alleiniger Erbe des Nachlasses nach ... ist der/die Beklagte geworden.
Beweis: Erbschein des AG ... – Nachlassgericht – vom ... (Anlage K1)
Der/die Kläger/in wurde mit Schreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... aufgefordert Auskunft zum Nach-lassbestand durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.
Beweis:Kopie des Schreibens vom … (Anlage K3)
Um seinen Pflichtteilsanspruch berechnen zu können, ist der/die Kläger/in deshalb auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses angewiesen. Der Anspruch folgt aus § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB.
Der Antrag zu 2.) wird für den Fall gestellt werden, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der/die Be-klagte seine/ihre Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt habe (§ 260 Abs. 2 BGB, §261 BGB).
Nach Erteilung der Auskunft wird der/die Kläger/in seinen/ihren Pflichtteilsanspruch beziffern. Die diesbezügliche Nebenforderung ist nach § 286 Abs. 1 S. 2 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, 247 BGB gerechtfertigt.
(elektronisch signiert)
...
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Unterschrift