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Tagesgruppen

Britta Berg
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Erziehung in der Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie kommt regelmäßig für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter in Betracht, die unter Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten leiden. Wesentliche Komponente ist die schulische Förderung z. B. durch Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe. Bei der Erziehung in der Tagesgruppe handelt es sich um eine teilstationäre Leistung. Diese werden außerhalb des Elternhauses für einen Teil des Tages erbracht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist als Hilfe zur Erziehung in den §§ 27, 32 SGB VIII geregelt. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung richten sich nach § 27 Abs. 1 SGB VIII. Erziehung in der Tagesgruppe als Rechtsfolge erläutert § 32 SGB VIII. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung ist in § 35a SGB VIII festgelegt. Die Regelungen der Kostenheranziehung finden sich in den §§ 91 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 92 Abs. 1a Nrn. 4 und 5 SGB VIII.

1 Voraussetzungen für die Erziehung in der Tagesgruppe

Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in der Tagesgruppe, wenn die

  • allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und
  • Erziehung in der Tagesgruppe im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist.
 
Hinweis

Tagesgruppe für Kinder mit seelischen Behinderungen und Jugendliche

Die Erziehung in der Tagesgruppe ist auch als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung nach § 35a Abs. 2 SGB VIII denkbar. Die Voraussetzungen richten sich dann nach dieser Vorschrift.

2 Inhalte der Erziehung in der Tagesgruppe

2.1 Soziales Lernen in der Gruppe

Durch sozialpädagogische Arbeit in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche...

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0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. ...

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